Bundesverfassungsgericht entscheidet über Online-Durchsuchung
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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Online-Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Online-Durchsuchung, wie sie momentan geregelt ist, rechtswidrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 27.02.2008 über das Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung. Dieses verletzt laut Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz und ist damit nichtig.
"Online-Durchsuchung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig."
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Das Bundesverfassungsgericht entschied am 27.02.2008 über das Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung. Dieses verletzt laut Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz und ist damit nichtig.
"Online-Durchsuchung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig."
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